Allgemeine Informationen: Dauer der Ausbildung 3-4 Jahre, die Ausbildung muss bis spätestens zum 01.09.2032 erfolgreich abgeschlossen werden. Den letzten Ausbildungsjahrgang bieten wir im Juli 2027 an.
Kurs PP-25: Start April 2027 (Bewerbungen willkommen)
Kurs PP-26 (letzter Durchgang) : Start Juli 2027 (Bewerbungen willkommen)
Rechtsgrundlage
Psychotherapeutengesetz (PsychThG), Psychotherapeutengesetz (PsychThG) in der bis zum 31.08.2020 geltenden Fassung und Ausbildungs-und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten (PsychTh-APrV) vom 18.12.1998.
Weiterführende Informationen zu Struktur, Inhalt, Aufbau, Kosten der Ausbildung, sowie dem Bewerbungsprozess finden Sie HIER .
Die Ausbildung bereitet auf die staatliche Prüfung vor. Das Bestehen der staatlichen Prüfung berechtigt zum Beantragen der Approbation als Psychologische*r Psychotherapeut*in. Sie wird von der zuständigen Behörde, dem Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin, auf Antrag erteilt. Die Approbation berechtigt zum Führen Berufsbezeichnung „Psychologische*r Psychotherapeut*in“ und zur Berufsausübung der heilkundlichen Psychotherapie.



